Unsere Schulordnung
Die Regelungen unserer Schulordnung haben die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Personen innerhalb der Schule zum Ziel, mit den Schwerpunkten Gemeinschaft, Sicherheit und Gesundheit. Zuwiderhandlungen schaden uns und werden konsequent mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz M-V geahndet.
I GRUNDREGELN
Unser schulisches Miteinander ist von gegenseitigem Respekt geprägt. Das bedeutet: Jeder kann von Jedem Toleranz, Wertschätzung, Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Pünktlichkeit erwarten und verhält sich selbst dementsprechend.
Körperliche wie verbale Gewalt dulden wir an unserer Schule nicht. Probleme werden ohne Gewalt gelöst. Jeder Gewaltvorfall wird aktenkundig erfasst und schulrechtlich verfolgt. Wiederholungstäter werden suspendiert oder verwiesen.
Wir sind eine handyfreie Schule. Außer im Falle einer von der Lehrkraft geplanten/angekündigten unterrichtlichen Nutzung mit pädagogischer Zielstellung, sind Bild- und Tonaufnahmen sowie -wiedergaben und elektronische Kommunikation auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alle von den Schülerinnen und Schülern mitgeführten, dazu fähigen Geräte (wie Smartphones und Handys) müssen unsichtbar und ausgeschaltet sein. Nur das Musikhören über Kopfhörer ist in Freistunden an von der Schulleitung dafür benannten Orten gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät eingezogen und kann nur von einem Erziehungsberechtigten frühestens nach Schulschluss wieder abgeholt werden. Selbiges gilt für Bluetooth-Boxen, deren Gebrauch auf dem Schulgelände und in bzw. bei der Sporthalle untersagt ist.
II ORGANISATION DES SCHULALLTAGES
Unterrichtszeit ist Arbeitszeit für Schüler und Lehrer. Um erfolgreich lehren und lernen zu können, müssen Störungen vermieden werden.
Alle Schüler erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht. Die obligatorische Vorbereitungszeit auf das jeweilige Unterrichtsfach beginnt 5 Minuten vor dem Klingelzeichen.
Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer eingetroffen, meldet dies ein Schüler der Schulleitung bzw. der Sekretärin und wartet auf weitere Anweisungen.
Jedes Verlassen des Raumes während des Unterrichts ist eine Störung und wird deshalb nur in Ausnahmefällen vom Lehrer genehmigt.
Gegessen wird ausschließlich in den Pausen. In Einzelfällen kann der Lehrer das Trinken während des Unterrichtes gestatten, jedoch auf keinen Fall Cola, Eistee etc. (vorzugsweise Wasser).
Die erste Pause sollte zur Einnahme des Frühstücks genutzt werden. Dazu bleiben die Schüler in dem Raum, in dem sie ihre erste Unterrichtsstunde absolviert haben. Während der Hofpausen ist grundsätzlich der Schulhof aufzusuchen. Wird wegen Regens abgeklingelt, bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Räumen.
Den Anweisungen der Aufsichtsschüler bezüglich des Verlassens der Räumlichkeiten innerhalb der Hofpausen ist Folge zu leisten.
Die Schülerinnen und Schüler unterliegen der Aufsichtspflicht der Schule und dürfen deshalb das Schulgelände erst nach ihrer letzten Unterrichtsstunde verlassen. Es ist demnach auch nicht erlaubt, während der Pausen oder Freistunden zum Supermarkt zu gehen. Es sollte also immer ausreichend Verpflegung mitgenommen bzw. die Möglichkeit der Mittagsversorgung in der Schule genutzt werden.
Die Schüler und Lehrer, die als letzte einen Unterrichtsraum nutzen, sind für das Schließen der Fenster und Hochstellen der Stühle verantwortlich. Ebenso müssen sie darauf achten, den Unterrichtsraum in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen. Selbiges gilt für die Gruppenräume und Freilernbereiche.
III VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE UND SCHULGELÄNDE
Die Geländer rund um das Atrium im ersten und zweiten Stock sind Absturzsicherungen. Dennoch besteht hier und im Umkreis der Treppengeländer erhöhte Unfallgefahr. Der Aufenthalt in diesem Bereich erfordert immer besondere Rücksichtnahme und Vorsicht. Unfallverhütung ist oberstes Gebot! Leichtfertige und fahrlässige Verhaltensweisen sind zu meiden. Handlungen wie Rennen, Schubsen, Hochheben von Personen oder Herabwerfen von Gegenständen können lebensgefährlich sein und sind deshalb streng verboten.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände strikt untersagt. Verstöße werden im Wiederholungsfall als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Achtung: Das Schulgelände umfasst jeweils zusätzliche 100 Meter rund um den Schulzaun, bis zum Penny-Supermarkt sowie den Bereich um die Sporthalle. Das Rauchverbot gilt auch für die umliegenden Hauseingänge.
Alkoholgenuss sowie der Besitz und Handel mit Drogen aller Art sind streng verboten.
Auch der Konsum von Energydrinks ist nicht gestattet. [Energydrinks sind alle Getränke mit erhöhtem Koffein- bzw. Guarana- oder Tauringehalt.] Ungeöffnete Dosen werden den Erziehungsberechtigten ausgehändigt, geöffnete Dosen werden ausgeleert und den Schülern zurückgegeben.
Das Mitführen von Gegenständen, insbesondere Waffen, welche die Sicherheit anderer Personen gefährden können, ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Die Klassen- und Gruppenräume sowie die Freilernbereiche und Toiletten sind sauber zu halten. Auch das Schuleigentum ist stets pfleglich zu behandeln. Wer der mutwilligen Beschädigung oder Beschmutzung von Schuleigentum überführt wird, muss Wiedergutmachung erbringen beispielsweise in Form von Ersatzleistungen und Reinigungsdiensten.
Das Plakatieren sowie das Verteilen von Flugblättern, Flyern oder Ähnlichem bzw. Geschäfte aller Art sind auf dem Schulgelände verboten.
Fahrräder sind abgeschlossen auf den ausgewiesenen Plätzen abzustellen. Unnötiger Aufenthalt an den Abstellplätzen ist nicht erwünscht. Das Beschädigen von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen wird strafrechtlich verfolgt.
Der Fahrstuhl darf nur von autorisierten Personen genutzt werden.
Das Hausrecht auf dem Schulgelände übt die Schulleiterin und im Unterrichtsraum der jeweilige Lehrer aus.
Stand: 08/2023, Greifswald