wichtige Informationen im Schuljahr 2024/2025
- Informationsblatt in Bezug auf die Schülerfahrausweise: hier
Informationen/Downloads
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
wie in jedem Jahr beginnen wir bereits jetzt mit der Planung des kommenden Schuljahres, hierzu benötigen wir von Ihnen einige Informationen.
Nach §7 SchulG M-V ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach. Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schüler selbst. Für Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet worden sind bzw. sich abgemeldet haben, wird Unterricht im Ersatzfach „Philosophieren mit Kindern“ erteilt.
Um am Religionsunterricht teilzunehmen, bedarf es keiner gesonderten Anmeldung. An der IGS „E. Fischer“ wird der Unterricht in evangelischer Religion in jahrgangsbezogenen Kursen erteilt. Katholische Religion können wir leider an unserer Schule nicht erteilen.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen von diesem abgemeldet werden. In diesem Fall erfolgt an der IGS „E. Fischer“ die Teilnahme am Unterricht im Fach „Philosophieren mit Kindern“ in jahrgangsbezogenen Kursen. Die Abmeldung muss formlos, aber schriftlich erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Name und Klasse des Schülers aus der Abmeldung ersichtlich sind, und dass die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch den Schüler der das 14. Lebensjahr vollendet hat, unterschrieben worden ist.
Für Nachfragen stehen sowohl die Schulleitung als auch die Fachlehrer jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
P. Darm
Schulleiterin IGS "Erwin Fischer"
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- SCHAU HIN! ist ein konkretes Angebot für Eltern und Erziehende, um Ihnen alltagstaugliche, anschauliche und altersgerechte Informationen zu allen Medienbereichen zu geben und Ihnen so zu helfen, Ihren Kindern den Umgang mit Medien zu stärken
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- Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
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